VOB und BGB, Exkurs zu aktuellen Änderungen im Bauvertragsrecht | © Anett Ring, Architektur-studieren.info

Exkurs: VOB und das neue Bauvertragsrecht

Was ist die VOB?

Um die Vergabe, Verträge und Abrechnungen einheitlicher und übersichtlicher zu gestalten, entstand vor über 75 Jahren die VOB – die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – (derzeit gültige Fassung von 2016).

Die VOB gliedert sich in drei Teile: 

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Die VOB ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, sondern muss zwischen dem Auftraggeber (z.B. einem Bauherren) und dem Auftragnehmer (z.B. dem Architekten) vertraglich vereinbart werden. Bei Bauprojekten der öffentlichen Hand oder öffentlich geförderten Trägern müssen Bauleistungen entsprechend der VOB ausgeschrieben und Verträge demnach gestaltet werden. Nur besondere Umstände oder besondere Eigenarten der Leistungen würden eine Abweichung davon rechtfertigen.

Das neue Bauvertragsrecht im BGB (Änderungen 2018 und Lesetipps)

Am 01.01.2018 ist zudem das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten, das erstmals Regelungen zu Bauverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das bringt im Hinblick auf die VOB/B Probleme mit sich. Ralf Leinemann und Thomas Maibaum gehen in der 10. Auflage ihres kompakten Handbuches „Die VOB, das BGB-Bauvertragsrecht 2018 und das neue Vergaberecht“* durch die Vorschriften zur Handhabung von Bauverträgen und zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Einen besonderen Schwerpunkt legen sie in einem ausführlichen Erläuterungsteil auf das neue BGB-Bauvertragsrecht.

Eine Auswahl relevanter Gesetzestexte findest du im Übersichtswerk „VOB, BGB Bauvertrag und HOAI“* von Ulrich Werner und Walter Pastor. Die vollständige VOB (A, B und C) kannst du in der „VOB Gesamtausgabe 2016“* nachlesen. Einen umfangreichen Artikel zum neuen Bauvertragsrecht wurde von der Haufe Redaktion veröffentlicht.

LOGIN
Leser*innenbereich & Online-Kurse

Nur für Käufer*innen des Studienführer Architektur – E-Book, persönliche Betreuung und exklusiver Online-Bereich mit Unterstützung auf deinem Weg zum Traumberuf Architekt*in.

Fang jetzt an,
dich zu informieren!

Du bist unsicher, ob der Studienführer Architektur für dich geeignet ist? Kein Ding! Überzeug dich selbst mit meinem kostenlosen Probekapitel.

Du erhältst ein ganzes Kapitel – direkt nach deiner erfolgreichen Anmeldung zum Newsletter.

* = Pflichtfeld