Frei bzw. Urlaub nehmen im Studium | Architektur-studieren.info

Q&A – Frei bzw. Urlaub nehmen im Studium

Ist es möglich, sich im ersten Semester ein paar Tage frei zu nehmen? Wenn ja, wo muss ich meinen Urlaub beantragen?

tl;dr: Ich würde dir nicht empfehlen, während des Semesters einige Tage oder gar Wochen zu fehlen. Außer natürlich, du bist krank oder hast extrem wichtige, persönliche Gründe.

Du bist an der Hochschule kein*e Angestellte*r, sondern dort, um Architektur zu studieren. Das heißt, du bist eigenverantwortlich für den Erfolg deines Architekturstudiums zuständig.

Es gibt Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, wo dein Fehlen (in unterschiedlichem Umfang) dazu führt, dass du für die gesamte Lehrveranstaltung nicht zur Prüfung zugelassen wirst/diese nicht bestehst und du alles im nächsten Semester oder Jahr nachholen musst.

Außerdem finden im Architekturstudium auch während des Semesters (Projekt-)Präsentationen, Abgaben o.ä. statt, deren Benotung in deine Gesamtnote einfließen. D.h. das nicht erfolgte Präsentationen oder Abgaben durchaus zum Nicht-Bestehen des Kurses führen können.

Weiterhin fällt es, vor allem an kleineren Hochschulen bzw. in kleineren Studiengruppen, durchaus negativ auf, wenn du bereits zu Beginn einige Tage oder gar eine Woche fehlst, ohne z.B. krank zu sein.

Urlaubssemester

Es gibt aber die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen. Das ist eine offizielle Möglichkeit, dein Architekturstudium für ein Semester zu unterbrechen. Zum Beispiel, weil du krank bist, dich einer langen Reha unterziehen musst, länger reisen, ein Auslandssemester oder Praktikum machen möchtest oder schwanger bist bzw. ein Elternteil bist oder andere Angehörige pflegen musst.

Während dieser Semester bist du zwar noch offiziell (mit Einschränkungen!) Student*in, aber du bist nur eingeschränkt – oder auch gar nicht – dazu berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen oder gar abzuschließen. Die Details hierfür sind wieder überall anders geregelt.

Das heißt, wie du ein Urlaubssemester beantragen kannst, was du dafür nachweisen musst und mit welchen Regeln diese Semester einher gehen, erfährst du bei deiner Hochschule.

Dein Krankheits- oder Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester bewertet.

Bevor du ein Urlaubssemester beantragst, solltest du dich auch intensiv über die möglichen Nachteile informieren. Beispielsweise für dein BAföG oder zu Langzeitstudiengebühren.

Diese Frage stellten mir Leser*innen bei einer Fragerunde zum Studienstart im Architekturstudium über meinen WhatsApp-Broadcast.

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