Kann ich in Deutschland mit meinem Bachelor-Abschluss Architekt/Architektin werden?
„Architekt“ bzw. „Architektin“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Um dich in Deutschland „Architekt*in“ nennen zu dürfen, musst du auf in der Architektenliste der Architektenkammern aufgeführt sein.
Mit einem erfolgreich abgeschlossenen 8-semestrigen Bachelor-Studium (Regelstudienzeit**) – das inhaltliche Standards erfüllt – und min. zweijähriger Berufserfahrung kannst du bei der Architektenkammer deines Bundeslandes die Aufnahme in die Architektenliste beantragen.
Mit einem erfolgreich absolvierten Bachelor-Studium mit einer Regelstudienzeit** von 6 Semestern ist dies nicht möglich. Hier ist ein konsekutiver Master-Studiengang erforderlich. Dafür erfüllst du mit dieser Kombination nach deinem Abschluss – in Bezug auf die Studiendauer – internationale Richtlinien.
Achtung: Um in die Architektenkammer aufgenommen zu werden, musst du weitere Voraussetzungen, wie z.B. Berufserfahrung, nachweisen können. In meinem Studienführer erkläre ich dieses komplexe Thema ausführlich.
International: Architekt*in werden in anderen Ländern
In anderen Ländern gelten andere Voraussetzungen zur Aufnahme in die jeweiligen Standesvertretungen (= „Architektenkammer“). Häufig musst du min. ein 5-jähriges Studium und Berufserfahrung nachweisen, bevor du zugelassen wirst und die jeweilige Berufsbezeichnung tragen bzw. den entsprechenden Beruf ausüben darfst.
Wenn du international arbeiten möchtest, empfiehlt es sich also, einen Bachelor- UND Master-Studiengang bzw. einen Diplom-Studium mit entsprechender Regelstudienzeit zu absolvieren.
** Regelstudienzeit = Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studiengangs benötigt wird. Sie entspricht nicht zwingend der tatsächliche Studienzeit. Die Angabe der Regelstudienzeit findest du in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung des Studiengangs.