Architektur zeichnen: Technisches Zeichnen Bemaßung und Beschriftung | © Anett Ring, Architektur-studieren.info

Technisches Zeichnen: Bemaßung und Beschriftung

Bemaßungen beschreiben die Abmessungen eines Bauteils oder eines Gebäudes. Neben Längen bemaßen wir in Architekturzeichnungen vor allem Höhen, Radien bzw. Durchschnitte und Winkel.

Die Regeln für die Bemaßung von Bauteilen und Gebäuden sind sehr komplex und du musst wahrscheinlich viel üben, bis du sie richtig beherrschst. Da sie aber festlegen, wie ein Bauteil/Gebäude gebaut wird, sind sie enorm wichtig.

In der DIN 406 und der DIN 1356 findest du die Normen zur Bemaßung.

Einführung ins Technische Zeichnen: Bemaßung | © Anett Ring, Architektur-studieren.info

Das Maß aller Dinge in CAD

CAD-Programme können Bemaßungen nicht vollautomatisch „mit einem Mausklick“ einfügen. Die meisten Gebäude und Bauteile sowie die Regeln des Bemaßens sind einfach viel zu komplex. 

Trotz CAD-Programm musst du also dein Fachwissen im Technischen Zeichnen haben, um alle Regeln und Richtlinien des Bemaßens anwenden zu können.

Elemente der Bemaßung: Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßlinienbegrenzungen

Zum Bemaßen einer Zeichnung sind Maßzahlen, Maßlinien, Maßlinienbegrenzungen und Maßhilfslinien erforderlich.

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Maßlinien und Maßhilfslinien

Maßlinien zeichnest du als feine Volllinien (siehe mein Blogbeitrag zu den Linienarten und Linienbreiten). Auf deiner Zeichnung müssen sie ca. 10 mm Abstand zu den Körperkanten des Gebäudes bzw. der Bauteile haben. Zwischen verschiedenen Maßlinien hältst du ca. 7 mm Abstand, zudem musst du darauf achten, dass sich verschiedene Maßlinien nicht kreuzen.

Maßlinien zeichnest du parallel zueinander und parallel zum bemaßenden Bauteil/Gebäude.

Maßlinien werden etwa 1-3 mm länger als die Maßlinienbegrenzung gezeichnet.

Maßhilfslinien dienen der eindeutigen Zuordnung der Kanten, auf die sich das Maß bezieht. Du zeichnest sie als feine Volllinie mit ca. 7+2 mm Länge. Im Gegensatz zu anderen technischen Zeichnungen werden die Maßhilfslinien nicht bis zum Bauteil verlängert.

Maßlinienbegrenzungen und Maßeintragungen/Maßzahlen

Maßlinienbegrenzungen legen fest, wofür die eingetragene Maßzahl gelten soll. In technischen Architekturzeichnungen stellst du sie meist als 4 mm langen Schrägstrich (45°) oder als 1mm bzw. 1,4mm dicker Punkt dar.

Die Maßzahlen (= Maßeintragungen) gibst du in Bauzeichnungen üblicherweise in Meter und Zentimeter an, ohne dass du die Maßeinheit nennst. Statt „24 cm“ also nur „24“. Um Verwechslungen entgegen zu wirken, werden alle Maße unter einem Meter in Zentimeter und alle über einem Meter in Meter angegeben. Die Maßeinheit ergibt sich auch Kontext und anhand Erfahrungswerten. So ist jedem klar, dass die Wand aus Mauerwerk 24 cm und nicht 24 m stark ist.

Nicht-Ganze Zahlen (also Nachkommastellen) setzt du hoch oder verwendest ein Dezimalzeichen. Statt „11,5 cm“ schreibst du also „115“ oder „11,5“. Einige CAD-Programme verwenden automatisch einen Punkt als Dezimalzeichen (siehe meine Beispielbilder). Das geht, wird aber nicht empfohlen.

Die Maßzahlen platzierst du in der Regel mittig zwischen die Maßhilflinien. Bei Platzmangel setzt du sie nach außen. Um sie möglichst komfortabel ablesen zu können, trägst du die Maßzahlen in die beiden Hauptleserichtungen (von unten und von rechts) in deine technischen Zeichnungen ein.

Besonderheiten beim Bemaßen von…

Längen

Die Maßketten zur Angabe von Längen entwickeln sich „von innen nach außen“.

Folgende Reihenfolge musst du also einhalten:

  1. Pfeiler und Öffnungen bemaßt du auf den dem Bauteil oder Gebäude am nächsten liegenden Maßlinien,
  2. auf den darauf folgenden Maßlinien definierst du Innenmaße („Raummaße“) und Wandstärken,
  3. anschließend Vor- und Rücksprünge,
  4. und auf den außen liegenden Maßlinien die Gesamtmaße bzw. die Außenmaße des Gebäudes oder Bauteils.
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Öffnungen

Um z.B. Fenster und Türen zu bemaßen, gibst du die Öffnungsbreite über der Maßlinie und die Öffnungshöhe unter der Maßlinie an.

Die Höhe der Brüstung (Rohbauhöhe über der Oberfläche des Rohfußbodens) von Fenstern wird direkt neben das Fenster als „BRH“ notiert. Also beispielsweise „BRH 875“ für eine Brüstungshöhe von 87,5 cm.

Höhen

Wir bemaßen in Architekturzeichnung z.B. die Geschosshöhen, lichte Raumhöhen, die Höhen von Türen, Fenstern oder Brüstungen.

Die Maße werden in Schnitten in Maßketten angegeben, wie du sie für die Längen-Bemaßung kennengelernt hast, oder mit der speziellen Höhenmarke: dem gleichseitigen Dreieck.

  • Ein schwarz ausgefülltes Dreieck ( ▲ oder ▼) gibt Rohbaumaße an,
  • ein weißes Dreieck (△ oder ▽) die Fertigungshöhen.

Die Maßzahlen stehen jeweils ober- und unter den Dreiecken. Das + oder – vor der Maßzahl bezieht sich auf die Höhe ± 0,00
In der Regel ist das die Oberfläche der Fertigkonstruktion des Fußbodens im Erdgeschoss (OK FFB EG).

Weitere Besonderheiten gibt es zum Beispiel noch beim Bemaßen von Winkeln, Radien und Durchschnitten. Diese zu beschreiben würde aber leider den Umfang dieses Blogbeitrags sprengen. Ich werde dir aber am Ende der Beitragsserie einige Bücher empfehlen, die sehr gut die Feinheiten und Kniffe des Technischen Zeichnens beschreiben.

Beschriftung von Räumen und Maßen

Die Beschriftung in Technischen Zeichnungen ist genormt. Durch die Verwendung von CAD-Programmen ist das Wissen darum aber relativ unbedeutend geworden. Die mir bekannten CAD-Programme setzen die Schrift entsprechend den Normen automatisch ein.

Deshalb nur kurz die wichtigsten Regeln, die du beachten solltest:

  • Die Beschriftungen müssen gut lesbar gestaltet sein. Also am besten in schwarzer Farbe, mit nicht zu dünnen Schriften und in gut lesbarer Größe.
  • Zudem sollten sie zweckmäßig in der Technischen Zeichnung angeordnet werden.
  • Verwende möglichst wenig unterschiedliche Schriftarten. Oder besser: Nur die  „Normschrift“ (definiert in der DIN ISO 3098), die es als Schriftschablonen gibt.

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