Rückmeldung Studium 2020 | Architektur-studieren.info

Rückmeldung nächstes Semester: Was du JETZT tun musst

Hast du schon an deine Rückmeldung zum nächsten Semester gedacht?

Falls nicht, überprüf mal, ob an deiner Hochschule bereits der Rückmeldezeitraum begonnen hat.

Was ist eine Rückmeldung?

Eine Rückmeldung ist ein Verwaltungsvorgang der jedes Semester erfolgen muss, wenn du weiter immatrikuliert bleiben möchtest. Mit deiner Rückmeldung erklärst du deiner Hochschule also, dass du dein Studium im nächsten Semester dort fortsetzen möchtest.

Alle Studierenden sind verpflichtet sich form- und fristgerecht zurück zu melden, wenn sie im Folgesemester an derselben Hochschule weiterhin immatrikuliert sein möchten. Die Rückmeldung ist also DIE Voraussetzung, um dein Studium im nächsten Semester fortsetzen zu können.

 Was musst du für die Rückmeldung tun?

Wie und wann du dich zurückmelden musst erfährst du i.d.R. auf der Website deiner Hochschule. Dort findest du auch eine Information, wie hoch der Semesterbeitrag für das kommende Semester ist.

In der Regel musst du für die Rückmeldung nur deinen Semesterbeitrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit Angabe deiner Immatrikulationsnummer überweisen.

Oft – aber nicht immer – hast du dafür bis zum Ende der Vorlesungszeit Zeit.
Nach dem Ablauf der Frist ist deine Rückmeldung manchmal nur noch mit einem Säumniszuschlag innerhalb einer bestimmten Nachfrist möglich.

Falls du diese Fristen versäumt hast, setzt dich am besten sofort mit dem Immatrikulationsamt (oder der bei dir für die Rückmeldung zuständigen Stelle) in Verbindung!

Was passiert, wenn du dich nicht zurück meldest?

Meldest du dich nicht form- und fristgerecht zurück, hat das i.d.R. die Zwangsexmatrikulation am Semesterende zur Folge. (Manchmal wird dir vorher noch eine Zahlungsaufforderung oder Erinnerung gesendet, aber darauf verlassen solltest du dich nicht.
Eine Zwangsexmatrikulation hieße auch, dass du in ganz Deutschland für deinen Studiengang (Architektur) gesperrt wirst.

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